Verkaufs- und Lieferbedingungen der Kurt Koller Ges.m.b.H.

Anwendungsbereich: Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Serviceleistungen (Montagearbeiten, Messungen, Reparaturen, Beratungen, Analysen, Auswertungen etc.), soweit nichts Abweichendes vereinbart und von der Kurt Koller Ges.m.b.H. schriftlich bestätigt wird. Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur anwendbar, wenn sich die Kurt Koller Ges.m.b.H. mit diesen schriftlich einverstanden erklärt hat. Durch die Bestellung oder Annahme der Ware anerkennt der Kunde die Verbindlichkeit dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Mündliche Erklärungen, die eine zusätzliche Verpflichtung beinhalten, sind für die Kurt Koller Ges.m.b.H. nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Vertragsabschluss: Unsere Angebote sind unverbindliche Vorschläge und erfolgen freibleibend unter Vorbehalt anderweitigen Abverkaufes. Erst mit der Annahme oder Ausführung der Bestellung durch die Kurt Koller Ges.m.b.H. kommt das Geschäft zustande. Alle Vereinbarungen - auch Zusagen von Vertretern und Mitarbeitern der Kurt Koller Ges.m.b.H. - bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Technische Beratung: Die Kurt Koller Ges.m.b.H. führt die Beratung (Lagerauswahl, Berechnung, Wartungsempfehlung etc.) auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen durch. Die Kurt Koller Ges.m.b.H. haftet lediglich dafür, dass die Beratung entsprechend industriellen Standards und Normen durchgeführt wird, nicht für die  tatsächliche Umsetzbarkeit. Darüber hinaus besteht keine Haftung von der Kurt Koller Ges.m.b.H., auch nicht für einen bestimmten Erfolg.

Lieferzeit: Die Lieferfristen werden von der Kurt Koller Ges.m.b.H. ohne Gewähr bekannt gegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Unter angegebenen Tagen sind Arbeitstage zu verstehen. Die Lieferfristen beginnen mit der Bestellungsannahme, jedoch nicht vor endgültiger Klärung sämtlicher Lieferdetails. Auf Abruf vereinbarte Lieferungen müssen spätestens innerhalb eines Jahres ab Bestellungsannahme abgenommen werden, widrigenfalls treffen den Kunden die Rechtsfolgen des Annahmeverzuges. Unvorhergesehene Lieferhindernisse, wie beispielsweise durch Streik, Aussperrung, Ausfall von Materialanlieferungen oder dergleichen hervorgerufene Produktionseinstellungen, Unterbindungen der Verkehrswege, behördliche Eingriffe oder sonstige Fälle höherer Gewalt, berechtigen die Kurt Koller Ges.m.b.H. nach ihrer Wahl zu einer entsprechenden Verlängerung der angegebenen Lieferfristen oder zum Rücktritt vom Vertrag. Wird die von der Kurt Koller Ges.m.b.H. angegebene Lieferfrist um mehr als vier Monate überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach Gewährung einer Nachfrist von einem Monat vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag steht der Kurt Koller Ges.m.b.H. auch dann zu, wenn nach Bestellungsannahme, jedoch vor Lieferung, Umstände bekannt werden, die eine vollständige Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden fraglich erscheinen lassen. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind in allen Fällen ausgeschlossen.

Versand: Der Versand erfolgt, falls nicht anders vereinbart, auf Rechnung, immer aber auf Gefahr des Bestellers. Sofern der Kunde nichts vorschreibt, steht es der Kurt Koller Ges.m.b.H. frei, den Versandweg, das Transportmittel und die Verpackungsart nach bestem Dafürhalten, jedoch ohne Gewähr, auszuwählen. Die Beschaffenheit und Menge der Sendung und ihre Verpackung können nur binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware beanstandet werden. Wird die Beanstandung von der Kurt Koller Ges.m.b.H. als begründet anerkannt, so ist die Kurt Koller Ges.m.b.H. berechtigt, Ersatz zu liefern oder eine Gutschrift zu erteilen.

Preise: Die von der Kurt Koller Ges.m.b.H. angegebenen Preise sind freibleibend, ohne Verpackung und Montage oder sonstige Nebenkosten zu verstehen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. Die Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Fakturiert werden die am Tage der Lieferung geltenden Preise und Rabatte. Rabatte vom maßgeblichen Grund- oder Listenpreis werden stets nur unter der Bedingung der vollständigen und rechtzeitigen Bezahlung gewährt. Bei Insolvenz oder einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Ausgleich, sowie auch bei Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Konkursverfahrens des Kunden mangels Vermögens, verliert er den ihm eingeräumten Rabatt. In all diesen Fällen gilt der Grund- oder Listenpreis als Kaufpreis, selbst wenn ein Nettopreis vereinbart wurde. Liegt dem Nettopreis kein Listenpreis zugrunde, so erhöht er sich in den obigen Fällen um den Normalrabatt des Kunden. Der in der Auftragsbestätigung genannte Preis für Serviceleistungen beruht auf Voraussetzungen, Umfang und Inhalt der Leistung, wie sie die Kurt Koller Ges.m.b.H. bei Unterfertigung der Auftragsbestätigung aufgrund der darin genannten Dokumente bekannt waren. Kostenvoranschläge sind nicht bindend und die Kurt Koller Ges.m.b.H. ist nur bei erheblicher Überschreitung des Kostenvoranschlags dazu verpflichtet, den Kunden zu informieren. Ändern sich Voraussetzungen, Umfang und Inhalt der Leistung und führt dies zu einem Mehraufwand für die Kurt Koller Ges.m.b.H., so steht der Kurt Koller Ges.m.b.H. ein angemessenes zusätzliches Entgelt zu. Fixpreise müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Wurde kein Preis vereinbart, verrechnet die Kurt Koller Ges.m.b.H. für Dienstleistungen ihre üblichen Entgelte nach Aufwand. Zusätzlich zu dem jeweiligen Entgelt steht der Kurt Koller Ges.m.b.H. Ersatz für alle Auslagen und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausführung der Dienstleistung (z. B. Reisekosten, Verpackung, Transport, Zoll) sowie die Umsatzsteuer zu.

Zahlungsbedingungen: Zahlungen sind grundsätzlich in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu leisten. Wenn nichts anderes vereinbart werden die Rechnungen der Kurt Koller Ges.m.b.H. 30 Tage ab Fakturendatum zur Bezahlung ohne jeden Abzug fällig. Bei Verzug stehen der Kurt Koller Ges.m.b.H. Verzugszinsen in der Höhe von 9,2% über dem von der Europäischen Zentralbank jeweils bekannt gegebenen Basiszinssatz sowie der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten zu. Die Kurt Koller Ges.m.b.H. ist berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden vorzeitig fällig zu stellen, wenn dieser mit seinen Zahlungen in Verzug kommt oder wenn Umstände bekannt werden, durch die die Erfüllung seiner Verpflichtungen fraglich erscheint.  Die Kurt Koller Ges.m.b.H. ist berechtigt, Lieferungen durch Sendungen per Nachnahme auf Kosten des Kunden einzuziehen.  Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber, ohne Verpflichtung zum Protest, angenommen. Sie gelten erst nach Einlösung durch den Bezogenen als Zahlung. Die Einziehungs- und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Kunden und sind sofort nach Bekanntgabe zu bezahlen. Die Kurt Koller Ges.m.b.H. kann Scheck- und Wechselzahlungen nach freiem Ermessen ablehnen. Gegenforderungen können erst dann aufgerechnet werden, wenn sie von der Kurt Koller Ges.m.b.H. durch Erteilung einer Gutschrift anerkannt worden sind. Im Fall des Zahlungsverzuges gilt der unverzügliche Ersatz sämtlicher durch den Verzug bedingter Kosten und Spesen, welcher Art auch immer, als vereinbart.

Eigentumsvorbehalt: Die Kurt Koller Ges.m.b.H. behält sich das Eigentumsrecht an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Zinsen, Kosten und Nebengebühren vor. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu verarbeiten oder unter ausdrücklicher Überbindung des Eigentumsvorbehaltes zu veräußern, hingegen darf er die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherstellung übereignen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, Pfändungen oder andere Zugriffe Dritter auf die Ware unverzüglich mitzuteilen. Veräußert der Kunde die von der Kurt Koller Ges.m.b.H. gelieferte Ware, so gelten die ihm daraus erwachsenden Forderungen samt allen Nebenrechten, so lange als an die Kurt Koller Ges.m.b.H. abgetreten, bis die Kurt Koller Ges.m.b.H. mit sämtlichen Forderungen aus der Lieferung an den Kunden vollständig befriedigt worden ist. Die Kurt Koller Ges.m.b.H. nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, die Abtretung seinen Käufern bekannt zu geben und der Kurt Koller Ges.m.b.H. die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Die Kurt Koller Ges.m.b.H. ist verpflichtet, die aus dem verlängerten Eigentumsvorbehalt erwachsenden Forderungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt.

Vorkaufsrecht: Für den Fall der Aufgabe des Betriebes des Kunden bedingt sich die Kurt Koller Ges.m.b.H. das Vorkaufsrecht an den noch vorhandenen von ihr gelieferten Erzeugnissen aus.

Gewährleistung und Schadenersatz: Für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, ansonsten beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr beginnend mit Auslieferung. Gewährleistung für Mängel leistet die Kurt Koller Ges.m.b.H. nur im Einvernehmen mit ihren Lieferanten (Erzeugern) und nur im Rahmen von deren Gewährleistungs- und Schadenersatzbestimmungen. Jede darüber hinausgehende Gewährleistungs- oder Ersatzpflicht für direkte oder indirekte Schäden infolge eines Herstellungs- oder Materialfehlers wird für Produkte ausgeschlossen. Für die nach bestem Wissen erstellten Einbauvorschläge und Berechnungen übernimmt die Kurt Koller Ges.m.b.H. keine Gewähr. Die Kurt Koller Ges.m.b.H. haftet nicht für die der Gebrauchszeit entsprechende natürliche Abnützung oder für Schäden, die infolge unsachgemäßer Benützung oder Behandlung, wie beispielsweise falscher Typenwahl oder Montage,  Überbeanspruchung, Verschmutzung, Rost, Zerlegung oder Einbaus fremder Teile, entstehen. Eine Ersatzlieferung oder Gutschrift kann erst nach Untersuchung und einwandfreier Feststellung der Gewährleistungspflicht durch die Kurt Koller Ges.m.b.H. erfolgen. Der Kunde hat die beanstandete Ware zu diesem Zweck auf eigene Kosten einzusenden. In dringenden Fällen erhält er nach Möglichkeit eine Ersatzlieferung zum jeweiligen Tagespreis und nach Beendigung der Untersuchung eine Gutschrift nach Maßgabe der Anerkennung von Gewährleistungsansprüchen durch die Kurt Koller Ges.m.b.H..  Bei Inanspruchnahme von Ersatzlieferungen oder Gutschriften, sind wir berechtigt, zur Beurteilung zweckdienliche Unterlagen und notwendige Daten zu verlangen. Um die Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde seinen sämtlichen fälligen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachkommen. Jegliche Aufrechnung vor Erteilung einer Gutschrift durch die Kurt Koller Ges.m.b.H. ist ausgeschlossen. Durch eine Ersatzlieferung oder Mängelbehebung tritt keine Verlängerung der vereinbarten Gewährleistungsfrist ein. Die Kurt Koller Ges.m.b.H. wird nachgewiesene mangelhafte Serviceleistungen, die innerhalb von sechs Monaten nach Erbringung der Leistung vom Kunden angezeigt werden, nach eigener Wahl durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch beheben, soweit dies mit technisch und finanziell vertretbaren Mitteln möglich ist. Die Gewährleistung ist auf jene Mängel  beschränkt, die der Kunde unverzüglich nach Kenntnis anzeigt. §377 HGB ist sinngemäß anzuwenden. Stellt sich heraus, dass ein Mangel auf Angaben des Kunden, auf die Missachtung von Anweisungen von der Kurt Koller Ges.m.b.H., auf unsachgemäßen Gebrauch oder auf Abnützung zurückzuführen ist, so ist jede Gewährleistung und Haftung von der Kurt Koller Ges.m.b.H. ausgeschlossen. Für Schäden des Kunden, auch wenn sie durch einen Mangel verursacht wurden, haftet die Kurt Koller Ges.m.b.H. nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen durch die Kurt Koller Ges.m.b.H. verlängert die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht.

Produkthaftung: Bei der Beschreibung der von der Kurt Koller Ges.m.b.H. gelieferten Produkte in Prospekten, Preislisten und ähnlichen Informationen handelt es sich nicht um die Zusicherung bestimmter Anwendungsgebiete und Eigenschaften, sondern um unverbindliche Hinweise, die dem Käufer die Beurteilung dieser Erzeugnisse und ihres Anwendungsbereiches erleichtern sollen. Der Käufer hat sich rechtzeitig - möglichst vor endgültiger Bestellung - durch eigene ausreichende Information, fachliche Beratung und Versuche zu überzeugen, dass sich das von ihm gewünschte Ergebnis unter den gegebenen Bedingungen mit den jeweiligen Produkten erzielen lässt. Alle Schadenersatzansprüche des Käufers gegen die Kurt Koller Ges.m.b.H. aus welchem Grunde immer, insbesondere aus Nichterfüllung, Schlechterfüllung, Verzug, Verschulden vor oder bei Vertragsabschluss, aus unerlaubter Handlung oder einem anderen Rechtsgrund sind ausgeschlossen, wenn nicht der Käufer beweist, dass der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von der Kurt Koller Ges.m.b.H. beruht. Jedenfalls sind Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die Kurt Koller Ges.m.b.H. der Höhe nach beschränkt auf Beträge, die die Kurt Koller Ges.m.b.H. von ihrer Haftpflichtversicherung oder von sonstigen Versicherungen oder von im Regresswege haftenden Dritten tatsächlich refundiert erhält. Der Kunde kann ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nur geltend machen, wenner selbst alle Bestimmungen dieses Vertrages eingehalten hat. Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit, einen Vertrag mit der Kurt Koller Ges.m.b.H. wegen Irrtums anzufechten. Alle Ansprüche gegen die Kurt Koller Ges.m.b.H. können nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Eintritt des Schadensfalles bzw. ab Fälligkeit gerichtlich geltend gemacht werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand: Für alle Lieferungen und Zahlungen gilt Wiener Neustadt als Erfüllungsort. Als Gerichtsstand für  alle Streitfälle, die sich mittelbar oder unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Kurt Koller Ges.m.b.H. und dem Kunden ergeben, auch für Wechsel- und Scheckklagen, wird das sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt vereinbart. Die Kurt Koller Ges.m.b.H. ist jedoch berechtigt auch bei dem Geschäftssitz oder Wohnsitz des Kunden zuständigen Gericht zu klagen. Auf die Vertrags- und Geschäftsbeziehungen zwischen der Kurt Koller Ges.m.b.H. und dem Kunden ist stets österreichisches Recht anzuwenden.

Schlussbestimmungen: Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Bestellungen des Kunden, ohne dass es eines besonderen Hinweises auf sie bedarf. Sollten einzelne dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abgeschlossenen Liefergeschäfte nicht. Von der Kurt Koller Ges.m.b.H. abgegebene Zusagen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und unserer firmenmäßig gezeichneten Bestätigung.

Wiener Neustadt, im Juni 2016